Neue Zweifel an Angra 3
„Schon ein früheres Gefälligkeitsgutachten für den Antragsteller Areva kam zu dem Schluss, dass Angra 3 nicht gegen Flugzeugabstürze ausgelegt wurde“, sagt Regine Richter von der Umweltorganisation urgewald. Zwei Anfang des Monats von urgewald und Greenpeace veröffentlichte kritische Gutachten stellen zudem fest, dass Angra 3 noch nicht einmal alle Sicherheitsbestimmungen seines Referenzreaktors Grafenrheinfeld erfüllt. So ist der Sicherheitsbehälter von Angra 3 nur halb so dick wie der in Grafenrheinfeld und bietet dementsprechend weniger Schutz im Falle einer Wasserstoffexplosion oder eines Flugzeugabsturzes. „Deshalb kann niemand behaupten, Angra 3 würde dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die Bundesregierung muss ihre eigenen Aussagen ernst nehmen und sich von der Bürgschaft verabschieden“, fordert Richter.
Weitere Antworten auf die Anfrage legen jedoch nahe, dass die Bundesregierung hofft, bekannte Probleme über Auflagen scheinbar zu lösen. So verweist sie zum Problem regelmäßiger Erdrutsche auf der einzigen Fluchtroute für Angra 3 auf Auflagen der brasilianischen Genehmigungsbehörde, die Straße auszubauen. Das wurde jedoch bereits für Angra 2 verlangt. Im vergangenen Jahr musste der Chef der Atomaufsichtsbehörde gehen, nachdem publik wurde, dass Angra 2 seit zehn Jahren ohne endgültige Betriebsgenehmigung lief, weil nicht alle Auflagen umgesetzt wurden. Nach diesem Ereignis und den Konsequenzen gefragt, verweist die Bundesregierung lediglich darauf, dass das Genehmigungsverfahren brasilianischem Recht unterliege. „Im Prinzip sagt die Bundesregierung, alle Probleme können durch Auflagen gelöst werden und wenn das nicht klappt, ist es ein inner-brasilianisches Problem. Das ist der Gipfel der Unverantwortlichkeit“, empört sich Richter.
Kontakt:
Regine Richter, urgewald, 0170-2930725
Hintergrund:
Um deutsche Exporte zu fördern, vergibt die Bundesregierung sogenannte "Hermesbürgschaften". Diese schützen die Exporteure wie eine Versicherung vor der Zahlungsunfähigkeit ihres Kunden. Sie sollen den Exporteuren helfen, neue Märkte, vornehmlich in Entwicklungs- und Schwellenländern, zu erschließen. Die Bundesregierung hat im Februar 2010 Areva eine Grundsatzzusage für eine Bürgschaft über 1,3 Milliarden Euro für den Bau von Angra 3 gegeben. Diese Grundsatzzusage ist noch nicht in eine endgültige Bürgschaft umgewandelt worden. Umweltorganisationen setzen sich dafür ein, dass dies nach Fukushima nicht geschieht.
Weitere Informationen: www.urgewald.de