Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklagen gegen Ex-Militärs

<strong>Brasília.</strong> Die Bundesstaatsanwaltschaft in São Paulo hat am Mittwoch weitere Anklagen gegen zwei Ex-Militärs wegen der Entführung eines gegen die Militärdiktatur kämpfenden Aktivisten erhoben. Dies berichtet das Nachrichtenportal <a href="http://www.redebrasilatual.com.br/radio/programas/jornal-brasil-atual/procuradores-pedem-prisao-de-coronel-e-delegado-por-crimes-na-ditadura">Rede Brasil atual</a>. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra und dem Polizeihauptmann Dirceu Gravina vor, 1971 Aluízio Palhano Pedreira Ferreira entführt zu haben.
| von Christian Russau

 

Pedreira Ferreira war damals Mitglied der Widerstandsbewegung Vanguarda Popular Revolucionária. Ustra war Anfang der 1970er Jahre Chef des berüchtigten Folterzentrums DOI-CODI (Sonderkommando für Informationsoperationen – Zentrum für Untersuchungen der inneren Verteidigung) in São Paulo. Laut Informationen der Bundesstaatsanwaltschaft war Dirceu Gravina im DOI-Codi für Folterungen zuständig. Zeugenaussagen belasten Ustra und Gravina schwer: demnach habe Gravina den Oppositionellen Aluízio Palhano Pedreira Ferreira unter der Aufsicht von Ustra brutal gefoltert. Pedreira Ferreira wurde zuletzt lebend im DOI-Codi gesehen, seither ist er einer der Verschwundenen des Militärregimes.

Da Pedreira Ferreira verschwunden blieb, ermöglicht dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nun die Anklage gegen Ustra und Gravina. Denn das Amnestiegesetz von 1979 verhindert jede juristische Aufarbeitung von Verbrechen der Militärdiktatur. Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, dass das Verbrechen anhalte – und ein fortwährendes Verbrechen müsse bestraft werden. Ähnlich waren die Staatsanwälte im März dieses Jahres in weiteren Fällen gegen Ex-Militärs vorgegangen. In Brasilien wurde bislang noch kein Mitarbeiter von Militär, Geheimdienst oder Polizei wegen Taten aus der Zeit der Militärdiktatur (1964-1985) strafrechtlich verurteilt.

Ustra indes ist vor Brasiliens Gerichten kein Unbekannter. Zivilrechtlich wurde er im Jahre 2008 von der 23. Zivilkammer in São Paulo verurteilt. Die Klage gegen Ustra hatte keine strafrechtliche Absicht, es ging damals allein um die zivilrechtliche Frage, ob der Folterer Ustra öffentlich als Folterer bezeichnet werden darf. Ustra hatte 1972 im DOI-CODI Maria Amélia de Almeida Teles und ihren Mann, César Augusto Teles, gefoltert. Die Schwester Amélias und die beiden kleinen Kinder des Ehepaars, vier und fünf Jahre alt, wurden ebenfalls dorthin verbracht. Die Schwester, Criméia de Almeida, damals schwanger im siebten Monat, wurde ebenfalls gefoltert. Den Kindern wurden die Eltern gezeigt, die wegen der erlittenen Folter laut Aussage der Kinder nicht wiederzuerkennen waren, obschon sie wussten, dass es ihre Eltern waren, so die Aussage des Sohnes, Edson Teles. Der ebenfalls verhaftete Carlos Nicolau Danielli, damals führendes Mitglied der verbotenen Kommunistischen Partei von Brasilien, PC do B, wurde im DOI-CODI zu Tode gefoltert.