Solidaritätsbekundung für die Gemeinde Brejo dos Crioulos
Als einer der letzten Staaten der Welt schaffte Brasilien 1888 die Sklaverei ab. Schon vor diesem Zeitpunkt gelang es einigen der aus Afrika stammenden Sklaven zu fliehen. Um sich vor Sklavenhaltern zu verstecken, siedelten sie sich in abgelegenen Gebieten an und gründeten „Quilombos“, eine Art versteckte Dörfer. In ihnen bewahrten die Bewohner, die man heute als „Quilombolas“ bezeichnet, ihre afrikanischen Traditionen: Techniken der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung sowie kulturelle, soziale und spirituelle Riten.
Die meisten Quilombos liegen in abgeschiedenen ländlichen Gebieten und gehören zu den ärmsten Gemeinden in Brasilien. Während der zweiten Amtszeit der Regierung von Präsident Lula da Silva, wurden Quilombos als eigenständige Gemeinden von Nachfahren ehemaliger Sklaven anerkannt und damit rechtlich den Ansiedlungen und Schutzgebieten der indigenen Gemeinschaften gleichgestellt.
Seit November 2010 finden Räumungen durch die Militärpolizei auf den Landgütern Aperecida, Arapuã und Lagoa da Varanda Räumungen an etwa 500 Familien statt, die dort lagern um sich das von ihnen ursprünglich bestellte Land wieder anzueignen. FIAN hält diese Räumungen für illegitim und unnötig. Seit 1988 haben die Quilombolas verfassungsrechtlich verankerte Rechte auf die von ihnen besiedelten Gebiete. Deswegen rügt FIAN, dass durch die Räumung ihr Recht auf Privateigentum und kollektive Rechte der Gemeinden grob missachtet werden. Zudem verstoße die Zwangsräumung gegen internationale Regelungen zum Schutz der Menschenrechte wie die Konvention 169 der OIT (Internationale Organisation für Arbeit). Der Staat sei verpflichtet diese Bürgerrechte zu schützen, zu respektieren und zu garantieren. Dies beinhalte auch eine Garantie auf angemessene Ernährung, wofür im Fall der Quilombolas der Zugang zu Land Vorraussetzung sei.
Deswegen fordert FIAN dringend die im nationalen und internationalen Recht garantierte Anerkennung der Landrechte der in Brejo de Crioulos lebenden Quilombolas.