Deutsche Bahn-Tochter DB E.C.O.Group lässt Memorandum of Understanding mit Hafen- und Bahnprojekt GPM (Grão-Pará Maranhão) in Alcântara im brasilianischen Bundesstaaat Maranhão auslaufen

Es fährt also (zumindest nach jetzigem Stand der Dinge...) kein Zug durch das östliche Amazonien mithilfe dem Know-How der Deutschen Bahn.
| von Christian.russau@fdcl.org
Deutsche Bahn-Tochter DB E.C.O.Group lässt Memorandum of Understanding mit Hafen- und Bahnprojekt GPM (Grão-Pará Maranhão) in Alcântara im brasilianischen Bundesstaaat Maranhão auslaufen
Bahnstrecke in Amazonien. Hier: Carajás-Eisenbahn. Foto: christian russau

Die Deutsche Bahn-Tochter DB E.C.O.Group hat die eigentlich beabsichtigte Beteiligung am Hafen-und Bahnprojekt GPM (Grão-Pará Maranhão) in Alcântara im brasilianischen Bundesstaaat Maranhão im östlichen Amazonasgebiet durch Auslaufen des im Februar 2023 (siehe Bericht bei KoBra) mit GPM geschlossenen Memorandum of Understanding auslaufen lassen. Dies hat die Beschwerdestelle der Deutschen Bahn, bei der die brasilianischen Organisation Justiça nos Trilhos gemeinsam mit Misereor, Rettet den Regenwald, KoBra und das FDCL Ende Mai 2024 eine formale, an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LsKG) angelehnten Beschwerde bei der DB eingereicht hatten, den Beschwerde führenden Organisationen im Januar dieses Jahres mitgeteilt:


"Wir stehen aktuell nicht aktiv im Austausch mit GPM und planen derzeit auch keine weitere Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit. Das in 2022 unterzeichnete Memorandum of Understanding (MoU) ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Wie bereits betont, handelt es sich bei einem MoU um eine unverbindliche Absichtserklärung. Dies ist ein übliches Vorgehen, um grundsätzlich das gemeinsame Interesse an einem Thema zu bekunden und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit sowie das Projekt über einen (oft) längeren Zeitraum auszuloten. Nicht jedes MoU führt letztendlich zu einer Kooperation. Bevor eine vertragliche Beziehung eingegangen werden kann, müssen verschiedene weitere Voraussetzungen erfüllt sein."


Diese Information wurde auch in einem Medienbericht bei Mongabay bestätigt


"Germany’s national railway company Deutsche Bahn (DB) told Mongabay its non-binding Memorandum of Understanding (MoU) on possibilities for cooperation for the infrastructure project was expired since last year and that DB is currently not contractually involved in the project.
“We are currently not engaged in this project in any capacity and have no intention of doing so. We are therefore unable to comment on the allegations made against the project developer,” said a spokesperson at DB."


Unklar ist derzeit, wie GPM ihrerseits nun weitermacht. Die brasilianischen Gruppen und Organisationen, die sich zur Anti-GPM-Koalition zusammengeschlossen haben, beabsichtigen, ihre Kampagne gegen das Projekt fortzuführen, da sie nach wie vor die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Folgen des Projekts fürchten, welche hier ausführlich auf der Webseite von Rettet den Regenwald beschrieben sind.

Dass die DB nach den Protesten, Kundgebungen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Advocacygesprächen, Hintergrundrecherchen und Beschwerden aus dem Projekt ausgestiegen ist, bewerten die beteiligten Organisationen erst einmal als einen (Teil-)Erfolg, auch wenn noch nicht klar ist, ob das Projekt an sich wie und wann und mit wem weitergehen wird. Klar ist aber auch die Erkenntnis, dass eine Beteiligung der Deutschen Bahn an dem GPM-Projekt in Maranhão im östlichen Amazonasgebiet in unseren Augen ein klarer Verstoß gegen die von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte ILO-Konvention Nr. 169 zum Schutze der Rechte der indigenen Völker gewesen wäre. Denn: Die ILO 169 verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten zur Achtung und Gewährleistung der Rechte indigener Völker. Diese Achtungsverpflichtung gilt mithin für die Bundesrepublik Deutschland und alle ihre Organe und ihren direkten Einflussbereich. Wenn nun ein zu 100% im Staatsbesitz Deutschlands befindlicher Konzern (wie die DB) im Ausland tätig wird und dort die Rechte indigener Völker (und anderer denen rechtlich gleichgestellter traditioneller Völker und Gemeinschaften) verletzt, so greift unserem Verständnis der ILO-169-Achtungsverpflichtung nach eine extraterritoriale Staatenpflicht, dies umgehend zu unterlassen - oder besser noch: bereits vorher durch eingehende Prüfung gar nicht erst dazu kommen zu lassen..

// Christian Russau