Strahlende Uranabfälle in Mine drohen durch Dammbruch weiter in die Umwelt zu gelangen
Die Bundesanwaltschaft hat mit der Leitung der staatlichen Atomfirma INB eine Vereinbarung über neue Durchführungsbestimmungen (hier der Link zum Dokument) für den Umgang mit der leckbedrohten Uranmine von Caldas im Bundesstaat Minas Gerais getroffen. Die Vereinbarung sieht vor, dass Sofortmaßnahmen wie Inspektions- und Sicherheitsmaßnahmen am Damm der Mine Caldas im Süden von Minas Gerais in die Wege geleitet werden.
In der Mine von Caldas fand von 1982 bis 1995 die Uranexploration statt, als die Produktion eingestellt wurde, da die Mine erschöpft war und Brasilien auf seine zweite Mine, die mittlerweile ebenfalls stillgelegte Mine Caetité im Bundesstaat Bahia setzte. Trotz Stillegung wurden in der Urangrube von Caldas nie die notwendigen Sicherungsarbeiten, geschweige denn Kontaminierungsarbeiten in Angriff genommen. In der Mine im offenen Tagebau lagern rund zwei Millionen Kubikmeter Schlammes mit Rest-Uran, Thorium und weiteren radioaktiven Rückständen. Die in Bürgerinitiativen organisierten Anwohner*innen protestieren seit Jahren gegen den skandalösen Umgang der zuständigen Atombehörden mit dem gefährlichen radioaktiven Müll, so auch auf dem brasilienweiten Treffen von Atomkraftgegner*innen in Caldas im September dieses Jahres. Im Zentrum der Kritik stand dabei neben dem offensichtlichen Desinteresse seitens des Staates, sich um die Dekontamination und den Schutz der Umwelt und den der Gesundheit der Menschen zu kümmern, stets auch die skandalöse Doppelrolle der für die Atombetrieb und -kontrolle zuständige staatlichen Institutionen. Denn da alle radioaktiven Anlagen wie Atomkraftwerke und Uranminen in Brasilien einem Staatsmonopol unterliegen, kommt es zu der skurilen Situation, dass die staatliche Betreiberin der Minen sich selbst kontrollieren soll.
Im September 2018 sah sich die INB gezwungen, über ein "ungewöhnliches" Ereignis zu informieren: es kam zu Sedimentbewegungen im Dammbereich. Damals wiesen Experten auf die Gefahr hin, dass das System durch Infiltrationen, die zu hydraulischen Bruchprozessen führen können, stark beeinträchtigt würde. Dies beunruhigt natürlich um so mehr, als es in Brasilien in den vergangenen vier Jahren bereits zwei Großbrüche bei Dämmen - Mariana im November 2015 und Brumadinho im Januar 2019 - gegeben hatte. Die daraufhin sich in die Vorgänge einschaltende Bundesstaatsanwaltschaft stellte fest, dass der Notfall-Aktionsplan für den Uranbergbaudamm nicht wirksam umgesetzt worden war. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, dass INB und die Nationale Kommission für Kernenergie (CNEN) alle diesbezüglichen notwendigen Maßnahmen für die vollständige Umsetzung bis zum 30. März dieses Jahres ergreifen solle. Dies war aber seitens INB und CNEN nicht geschehen. Nach Ablauf der Frist behaupteten INB und CNEN, der Empfehlung nachgekommen zu sein, aber die Bundesanwaltschaft bestätigte, dass mehrere Maßnahmen entgegen der Aussagen von INB und CNEN gar nicht durchgeführt wurden. Auch die von der INB in Aussicht gestellte Durchführung von Notfallübungen - unter Einbeziehung der Präfektur, des Zivilschutzes, einem Staudammsicherheitsteam sowie mit Mitarbeitern des Unternehmens und der Bevölkerung hat nie stattgefunden.
Bei den daraufhin auf Druck der Bundesstaatsanwlatschaft veranlassten Untersuchung stellte sich heraus, dass es am Damm Unstimmigkeiten und konkrete Risikolagen im zur notwendigen Entwässerung vorgesehenen Drainagenetz der Dammkonstruktion gibt. An mehreren Stellen der Überlaufsystemleitungen wurden dem Bericht zufolge "starke Infiltrationen" identifiziert, die auf eine große Bruchanfälligkeit des Dammes hinweisen. Die nun zwischen Bundesstaatsanwlatschaft und der INB vereinbarten Sofortmaßnahmen sehen neben der vertieften Überwachung und Kontrolle der Dammanlage die Entfernung von wurzelbildender und somit die Dammstruktur gefährdender Vegetationen sowie eine verschärfte Vorortanalyse der Stabilität und Sicherheit der Anlage vor. Dazu sollen laut vertraglicher Einigung erstmals auch externe und von der Atombehörde unabhängige Gutachter zu Rate gezogen werden. Über die langfristige Lösung der sicheren Lagerung der zwei Millionen Kubikmeter Rest-Uran, Thorium und weiterer radioaktiver Rückstände wurde in dem nun getroffenen Abkommen nicht verhandelt.