Zwangsbeimischung: Endlich ein Lichtblick
Das Gesetz kann damit in Kraft treten. Ursprünglich waren ab 2009 6,25 Prozent Zwangsbeimischung geplant. Das neue Gesetz senkt dies für 2009 rückwirkend auf 5,25 Prozent. Von 2010 bis 2014 beträgt die Zwangsbeimischung 6,25 Prozent - zunächst war ab 2010 eine Beimischung von zehn Prozent geplant gewesen. Ab 2015 soll dann die Quotenregelung auf eine Treibhausgasverminderungsverpflichtung umgestellt werden.
Zwar stellt diese Gesetzesänderung einen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen Situation dar, doch ist die Gefahr, die von Agrotreibstoffen für die Menschen Ländern wie Brasilien ausgeht, damit noch längst nicht gebannt. Anzustreben ware ein Moratorium, wie es derzeit auch in der Schweiz diskutiert wird, um wirkliche Lösungen für die Energiekrise zu finden.
KoBra hatte sich im April vor der Abstimmung im Bundestag an einem Brief an Angela Merkel sowie die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und CDU/CSU beteiligt, in dem die unterzeichnenden Organisationen die Streichung aller obligatorischen Agrokraftstoffquoten, staatlichen Subventionen und Steuererleichterungen forderten. Der von Rettet den Regenwald initiierte Brief wurde von Vertretern von gut 160 Organisationen aus verschiedenen Ländern gezeichnet, darunter aus Brasilien von der Rede Ambiental do Piauí – REAPI, der FASE Bahia, der Rede Social de Justiça e Direitos Humanos und dem MST. Mit Terra Nova Mondaí und Heinz-Peter Vetten unterzeichneten auch KoBra-Mitglieder den Aufruf. Flankierend gab es eine Eilaktion von Rettet den Regenwald.
Offen sind weiterhin auch die Regeln zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen. Zu den Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU haben Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) eine Untersuchung durchgeführt, in der sie zu dem Schluss kamen, dass diese eine nachhaltige Produktion von importierten nachwachsenden Rohstoffen nur begrenzt sicherstellen können.