Artikel zu Menschenrechte und Gesellschaft

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Das Recht, den Folterer Folterer zu nennen, zweitinstanzlich bestätigt

<strong>São Paulo.</strong> Der Justizgerichtshof von São Paulo hat am Dienstag in zweiter Instanz das Recht der Familie Teles <a href="http://www.jb.com.br/pais/noticias/2012/08/14/tj-sp-mantem-decisao-que-reconhece-coronel-ustra-como-torturador/">bestätigt</a> , den Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra als Folterer zu bezeichnen. Damit lehnte das Gericht die Berufung des Ex-Militärs gegen das Urteil aus dem Jahre 2008 in zweiter Instanz ab. Bereits im Oktober 2008 hatte die Familie Teles zivilrechtlich in einer Feststellungsklage vor der 23. Zivilkammer in São Paulo gegen Ustra geklagt und das Recht gefordert, Ustra öffentlich einen Folterer nennen zu dürfen. Eine Bestrafung Ustras oder eine Entschädigung der Familie war in dieser Klage nie vorgesehen.
| von Christian Russau
Die neue dreckige Liste der Sklavenarbeit

Die neue dreckige Liste der Sklavenarbeit

Über das brasilianische Informationsfreiheitsgesetz ist es der JournalistInnen-Organisation Repórter Brasil gelungen, die neueste Liste der Unternehmen und Personen zu erhalten, die rechtskräftig verurteilt wurden, weil sie ArbeiterInnen in Sklavenarbeit oder in Sklavenarbeit ähnlichen Zwangsarbeitsverhältnissen gehalten haben.
| von Christian Russau
Die Zwangsverschreibung

Die Zwangsverschreibung

In Brasilien hat BAYERs Hormon-Spirale keine Zulassung für Frauen unter 18 Jahren. Bei 100 in Fürsorge-Einrichtungen untergebrachten Minderjährigen macht der Staat jedoch eine Ausnahme. Das stößt in dem lateinamerikanischen Land auf massive Kritik. Den Gerichten liegt mittlerweile sogar eine Klage gegen das Projekt vor.
| von Jan Pehrke, Coordination gegen BAYER-Gefahren