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Das Recht, den Folterer Folterer zu nennen, zweitinstanzlich bestätigt

<strong>São Paulo.</strong> Der Justizgerichtshof von São Paulo hat am Dienstag in zweiter Instanz das Recht der Familie Teles <a href="http://www.jb.com.br/pais/noticias/2012/08/14/tj-sp-mantem-decisao-que-reconhece-coronel-ustra-como-torturador/">bestätigt</a> , den Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra als Folterer zu bezeichnen. Damit lehnte das Gericht die Berufung des Ex-Militärs gegen das Urteil aus dem Jahre 2008 in zweiter Instanz ab. Bereits im Oktober 2008 hatte die Familie Teles zivilrechtlich in einer Feststellungsklage vor der 23. Zivilkammer in São Paulo gegen Ustra geklagt und das Recht gefordert, Ustra öffentlich einen Folterer nennen zu dürfen. Eine Bestrafung Ustras oder eine Entschädigung der Familie war in dieser Klage nie vorgesehen.
| von Christian Russau