Justiz hebt Klage der Indigenenbehörde FUNAI gegen Sônia Guajajara auf

FUNAI hatte Guajajara Verleumdung der Regierung vorgeworfen, Bundesrichter sah dafür nun "nicht den geringsten Beweis".
| von Christian.russau@fdcl.org
Justiz hebt Klage der Indigenenbehörde FUNAI gegen Sônia Guajajara auf
Sônia Guajajara. Foto: Christian Russau

Am gestrigen Mittwoch hat das in Brasília ansässige Bundesgericht die Klage der Indigenenbehörde FUNAI gegen die bekannte Indigene Sônia Guajajara aufgehoben und zu den Akten gelegt. Das Gericht folgte darin dem Antrag der Verteidigung.

Stein des Anstoßes, den die Indigenenbehörde FUNAI witterte, waren Aussagen Guajajaras in einem Videoprogramm namens "Maracá", das die Articulação dos Povos Indígenas do Brasil (APIB) publizierte. Sôonia Guajajara ist eine der Koordinator*innen dieses landesweiten Zusammenschlusses Indigener.

Die Kritik Guajajaras an der Regierung wurde in acht Episoden der 2020 gestarteten Dokumentarserie "Maracá" ausgestrahlt. Die von APIB produzierten Videos prangern die Verletzungen der Rechte indigener Völker während der Covid-19-Pandemie an. Für die FUNAI jedoch stellte die Webserie und die Aussagen Guajajaras eine "Kampagne der Verleumdung und Diffamierung" dar, weil sie angeblich falsche Informationen über die Zahl der kranken und toten Indigenen verbreitet habe und auf dabei die Regierung verleumde. APIB hingegen warfen der FUNAI vergangene Woche vor, dass die Vorladung Guajajaras zur Aussage bei der Bundespolizei ein Versuch sei, "die indigene Bewegung zu kriminalisieren".

Nach der nun erfolgten Entscheidung des Bundesrichters Frederico Botelho de Barros Viana vom 10. Bundesgericht in Brasilia enthielten die Beschwerden der FUNAI "nicht den geringsten Beweis für das Vorliegen eines Missbrauchs bei der Ausübung von Rechten oder die Begehung irgendeines Verbrechens, sei es gegen Dritte oder gegen die Union." Barros Viana beschloss, den gesamten Rechtsakt der Bundespolizei, der Sonia Guajajara zur Ausage einbestellte und diese als Beklat zu führen, für nichtig zu erklären.

Für den Richter stand laut Medienberichten versuchte die Funai, das Nationale Sicherheitsgesetz gegen die Indigenen-Anführerin anzuwenden. Nach Ansicht des Richters verkörpert das "Nationale Sicherheits"-Gesetz "ein abscheuliches Instrument der strafrechtlichen Verfolgung gegen diejenigen, die sich schließlich der herrschenden politischen und staatlichen Struktur widersetzen, was auch immer das sein mag." Am Tag zuvor, am Dienstag, dem 4. Mai, erst hatte die Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf, der das Gesetz zur nationalen Sicherheit aufhebt, verabschiedet.


// Christian Russau