VW do Brasil und die Frage der Beihilfe zur Folter
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre aus Köln hat einen Gegenantrag zur Jahreshauptversammlung des Volkswagen-Konzerns am 3. Mai 2018 in Berlin eingereicht. Darin werfen die kritischen Aktivist*innen u.a. dem VW-Aufsichtsrat vor, er habe es versäumt, den Vorstand anzuweisen, mit Nachdruck historische Verantwortung für die Kollaboration von VW do Brasil mit der brasilianischen Militärdiktatur zu übernehmen. Nach Erscheinen der Studie des Historikers Christopher Kopper zur Verstrickung von Volkswagen do Brasil in die Gräueltaten der Militärdiktatur hätte der Konzern auf die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter zugehen, öffentlich um Entschuldigung bitten und angemessene Entschädigungszahlungen anbieten müssen, fordert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.
Hier der Ausschnitt aus dem Gegenantrag, der sich mit der Frage der Kollaboration von VW do Brasil mit der brasilianischen Militärdiktatur beschäftigt:
"Versäumnisse bei der Aufarbeitung der Kollaboration mit der brasilianischen Militärdiktatur (1964-1985)
Eine besondere Rüge verdient der Aufsichtsrat, da er es versäumt hat, den Vorstand anzuweisen, mit Nachdruck historische Verantwortung für die Kollaboration von VW do Brasil mit der brasilianischen Militärdiktatur zu übernehmen. Nach Erscheinen der Studie des Historikers Christopher Kopper zur Verstrickung von Volkswagen do Brasil in die Gräueltaten der Militärdiktatur hätte der Konzern auf die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter zugehen, öffentlich um Entschuldigung bitten und angemessene Entschädigungszahlungen anbieten müssen.
VW hat im Dezember 2017 den Bericht des Historikers Christopher Kopper zur Verstrickung von VW do Brasil in die brasilianische Militärdiktatur veröffentlicht. VW räumte in der Pressemitteilung dazu ein, dass es „eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedern des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil und der Politischen Polizei (DOPS) des früheren Militärregimes“ gegeben habe, dass aber andererseits „jedoch keine klaren Beweise gefunden w[u]rden, dass die Zusammenarbeit auf einem institutionellen Handeln seitens des Unternehmens basiert“. Diese Einzeltäterthese trifft aber nach Quellenlage sowie den Untersuchungen von Christopher Kopper als auch der im Auftrag der brasilianischen Staatsanwaltschaft erstellten Untersuchung von Guaracy Mingardi zufolge nicht zu: Laut dem Kopper-Bericht erfolgte die Informationsweitergabe über potenzielle Oppositionelle seitens des VW-Werkschutzes „mit dem stillschweigenden Wissen des Vorstands“.
Wenn also der Vorstand von VW do Brasil über die Zusammenarbeit mit den Schergen des Folterregimes Bescheid wusste, und damals, wie Christopher Kopper schreibt, „der Einsatz von Folter durch die politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war“, dann hat der damalige Vorstand von VW do Brasil wissentlich und billigend in Kauf genommen, dass sein ihm weisungsgebunden unterstellter Werkschutz Menschen der Folter ausgeliefert hat. Wann, wenn nicht in diesem Fall, sollte von Beihilfe zur Folter gesprochen werden?
Die Süddeutsche Zeitung (16.2.1973) zitierte den damaligen VW do Brasil-Chef, Werner Paul Schmidt: „Sicher foltern Polizei und Militär Gefangene, um wichtige Informationen zu erlangen, sicher wird beim Politisch-Subversiven oft gar kein Gerichtsverfahren mehr gemacht, sondern gleich geschossen, aber eine objektive Berichterstattung müßte jedesmal dazufügen, daß es ohne Härte eben nicht vorwärtsgeht. Und es geht vorwärts.“ Dem VW do Brasil-Vorstand war also durchaus vollumfänglich bekannt, dass Brasiliens Regime foltern und morden ließ. Er wusste, was mit den Menschen passierte, nachdem VW do Brasil Informationen über diese Personen an das Folterregime weitergab. Der Mingardi-Bericht hat zudem herausgefunden, dass Informationen an die brasilianischen Geheimdienste vor der Freigabe über den Schreibtisch des VW do Brasil-Chefs Wolfgang Sauer gingen. Wie das nicht als vorsätzliche und wissentliche Beihilfe zur Folter gewertet werden kann und VW weiterhin von einer Einzeltäterthese ausgeht, erschließt sich uns Kritischen Aktionärinnen und Aktionären nicht."