Oberster Gerichtshof debattiert die Öffnung indigener Territorien in Brasilien für den Bergbau

Wird Brasiliens Oberster Gerichtshof STF ausgerechnet über das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Stichtagsregelung "Marco Temporal" den Bergbau auch in indigenen Territorien gestatten? Zivilgesellschaftliche Organisationen und Indigene protestieren scharf.
| von Christian.russau@fdcl.org
Oberster Gerichtshof debattiert die Öffnung indigener Territorien in Brasilien für den Bergbau
Symbolbild zur PL 191. Foto: christian russau

Ungefähr zwei Drittel der Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ereignen sich im Erdöl-, Gas- und Bergbausektor - diese Zahlen hatte der frühere Sonderbeauftragte für Menschenrechte der Vereinten Nationen, John Ruggie, seinerzeit festgestellt. Besondere Sensibilität ist zusätzlich von Nöten, wenn es um indigene Territorien geht, in denen sowohl der illegale wie auch der illegale Bergbau gravierende Umweltschäden und schwerste Menschenrechtsverletzungen bewirken. In Brasilien ist Bergbau in anerkannten und als solche demarkierten und homologisierten Territorien verboten. Doch die Explorationsinteressen von Bergbaufirmen, deren Augenmerk sich ebenso wie das des Agrobusiness seit Jahren vermehrt auch auf indigene Territorien richtet, sind nach wie vor immens.

Es war der rechtsextreme Präsident Brasiliens, Jair Bolsonaro, der die Gesetzesinitiative PL 191/2020 zur Freigabe von u.a. Bergbau in indigenen Territorien in den Nationalkongress eingebracht hatte und die erst von der Regierung Lula im März 2023 zurückgezogen worden war.

Bergbau in Brasilien hatte historisch und hat noch immer auch meist eine starke Beziehung zu Deutschland, sei es über Finanzierung, direkte Beteiligung, Equipmentzulieferung oder über Importe der geförderten metallischen Rohstoffe). Gegen die PL 191/2020 hatten sich 2022 auch 29 deutsche Bundestagsabgeordnete in einem Offenen Brief an ihre brasilianischen Kolleg:innen ausgesprochen, in dem sie ihre Besorgnisse bezüglich der PL 191/2020 zum Ausdruck brachten. Bereits 2019 hatten 22 deutsche Organisationen in einem Offenen Brief Siemens und ThyssenKrupp aufgefordert, sich von künftigen Bergbauequipment-Zulieferungen für Indigene Territorien in Brasilien öffentlich zu distanzieren.

Doch nun gibt es eine neue Wendung in Bezug auf drohende Legalisierung von Bergbau in indigenen Territorien in Brasilien. Und dies geschieht ausgerechnet beim Obersten Gerichtshof STF im Rahmen seiner Analyse der Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung "Marco Temporal", die der STF auf Initiative des Obersten Richters Gilmar Mendes im Rahmen einer Schlichtungskammer eigentlich verfassungskonform und politisch ausgleichend klären wollte. Die Sitzungen dieser Schlichtungskammer wurden mehrmals zeitlich erweitert, während die Kammer seit Mitte vergangenen Jahres tagt und Indigenenvertreter:innen wie der Indigenendachverband APIB das Gremium kurz nach Beginn der Sitzungen bereits aus Protest wieder verlassen hatten. Nun hat der der Schlichtungskammer vorsitzende Richter Gilmar Mendes die Sitzungen erneut um 30 Tage verschoben, mit der Begründung, aus den letzten Sitzungen sei ein erster Entwurf für ein Konsenspapier entstanden, das nun alle Beteiligten in Ruhe konsultieren und studieren sollten, bevor die Kammer des STF ab März zu einer Entscheidungsfindung in Sachen Stichtagsregelung "Marco Temporal" fortschreiten könne: "Am vergangenen Montag (17.) legte Gilmar Mendes einen Entwurf vor, der nach Angaben des Ministers den "Konsens" zwischen den Mitgliedern der Schlichtungskammer zusammenfassen soll. Der Gruppe gehören die indigenen Völker allerdings nicht an, die sich bei der zweiten Sitzung im August 2024 aus dem Prozess zurückgezogen hat, da sie ihn für eine Art "Verhandlung von Nicht-Verhandelbarem" hält", so beschreiben Medienberichte die neue Entwicklung und Sachlage der Schlichtungskammerversuche beim STF.  Laut dem vom Büro des STF-Ministers erstellten Dokument soll der "Konsensentwurf" die Grundlage sein für "einen künftigen Entwurf eines ergänzenden Gesetzes". Die potentielle Wirkmächtigkeit dieses mutmaßlichen "Konsensentwurfs" darf also nicht unterschätzt werden.

Und indigene und zivilgesellschaftliche Organisationen wiesen sofort auf einen der zentralen Punkte dieses in der Schlichtungskammer erarbeiteten "Konsensentwurfes" hin: Mineração em Terras Indígenas - Bergbau in Indigenen Territorien. In kürzester Zeit organisierte das Comitê Nacional em Defesa dos Territórios Frente à Mineração (übersetzt in etwa "Nationales Komitee für die Verteidigung der Territorien angesichts des Bergbaus") ein von mehr als 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichnetes Schreiben, in dem diese ihre schweren Besorgnisse und Empörung über diesen am 14. Juni vom Büro des Obersten Richters Gilmar Mendes veröffentlichten "Konsensentwurf", welcher Bergbau in indigenen Territorien in Brasilien künftig erlauben könnte, zum Ausdruck bringen. "Die Maßnahme verstößt gegen die von der Bundesverfassung und dem Völkerrecht garantierten Grundrechte und steht im Zusammenhang mit dem Urteil zur sogenannten Stichtagsregelung "Marco Temporal", einer These, die darauf abzielt, die territorialen Rechte der Indigenen auf die nachgewiesene traditionelle Besetzung bis zur Verkündung der Verfassung von 1988 zu beschränken. Obwohl der STF die Stichtagsregelung (im September 2023, Anm.d.A.) als verfassungswidrig abgelehnt hat, zielt der von Gilmar Mendes nun vorgelegte Entwurf darauf ab, Aspekte der Besetzung und wirtschaftlichen Nutzung indigener Ländereien zu regeln, wozu auch die Möglichkeit von Bergbau und landwirtschaftlichen Aktivitäten gehört. Nach Ansicht indigener Organisationen und Experten droht der Vorschlag den verfassungsmäßigen Schutz indigener Gebiete zu schwächen, da er Formen der wirtschaftlichen Nutzung zulässt, die irreversible Auswirkungen auf Gemeinschaften und die Umwelt haben könnten. Auch das Fehlen einer vorherigen, freien und informierten Konsultation, wie sie im Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt ist, verstärkt die Kritik an dem Projekt", schreibt die Menschenrechtsorganisation Justiça Global auf ihrer Webseite.

Das von über 50 Organsiationen unterzeichnete Protestdokument gegen den mutmaßlichen "Konsensentwurf" von Gilmar Mendes kritisiert den Textentwurf scharf. "Obwohl der Text die Stichtagsreglung Marco Temporal ablehnt - was bereits die konsolidierte Position innerhalb der STF war - macht er nun eine Reihe von Zugeständnissen an die Agrarindustrie und den Bergbausektor, die die Demarkierung neuer indigener Gebiete in Zukunft undurchführbar machen und den Schutz der demarkierten indigenen Gebiete erheblich schwächen könnten", so das Protestschreiben. Des Weiteren führt das Protestschreiben aus: Es laufe offensichtlich darauf hinaus, dass weiter "Bergbautätigkeit als strategisch und von öffentlichem Nutzen erklärt wird, und immer wieder Maßnahmen zugunsten des Bergbausektors vom Staat durchgeführt werden, obwohl sie territoriale Rechte beeinträchtigen, obwohl diese ebenfalls als im öffentlichen Interesse liegend definiert sind. In der Praxis verschafft diese Annahme dem Bergbausektor Privilegien und eine Sonderbehandlung, die es ihm ermöglichen, sich über die kollektiven Rechte hinwegzusetzen. Rechte, die, wenn sie gewährleistet sind, wie im Falle der territorialen Rechte indigener Völker und traditioneller Gemeinschaften, nicht nur für ihre Inhaber, sondern für die Gesellschaft insgesamt von Nutzen sind", so das Protestschreiben. Und in Bezug auf das de-facto-Zusammenspiel von legalem und illegalem Bergau führt das zivilgesellschaftliche Schreiben an: "Was die Beziehung zwischen dem Bergbau in großem Maßstab und dem illegalen Bergbau betrifft, so muss berücksichtigt werden, dass die Eröffnung großer Bergwerke die Schaffung von Infrastrukturen (Straßen, Flughäfen, Lagerhäuser usw.) fördert, die die Einrichtung und Aufrechterhaltung des illegalen Bergbaus erleichtern." Das schlaue Zusammenspiel der freien Marktkräfte und des Staatsinteresses machen es möglich.

Angesichts dieser offensichtlich unüberbrückbaren Differenzen der Sichtweise eines Gilmar Mendes und der indigenen Organisationen wird bei weiterem Fortschreiten der Arbeiten der Schlichtungskammer eines mehr und mehr klar: Die Grundannahme der Schlichtungskammer ist falsch: Denn die Territorialrechte der Indigenen sind unveräußerliche Grundrechte, die sich aus den Artikeln 231 und 232 der brasilianischen Verfassung ergeben. Folgerichtig kann über Grundrechte nicht verhandelt werden, um einen Kompromiss zu erzielen, der diese Grundrechte beschneidet und beschränkt. Die indigenen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen Brasiliens sagen es deutlich: Es gibt bei der Frage von Bergbau in indigenen Territorien keine Möglichkeit für einen Kompromiss. Denn es geht dabei eben um unveräußerliche und unteilbare Menschenrechte als Grundrechte.

// Christian Russau