In freiwilliger Isolation in Ituna Itatá lebende Indigene durch FUNAI-Vorgehen schwer bedroht

Bundesstaatsanwaltschaft MPF sieht die im Gebiet Ituna Itatá in freiwilliger Isolation lebenden Indigene als schwer bedroht an und sieht die Verantwortung dafür bei der FUNAI.
| von Christian.russau@fdcl.org
In freiwilliger Isolation in Ituna Itatá lebende Indigene durch FUNAI-Vorgehen schwer bedroht
Die Umweltfolgenstudie zum Bau von Belo Monte warnte vor der Gefährdung der in Ituna Itatá in freiwilliger Isolation lebenden Indigenen. Foto: Christian Russau (2016)

Die Bundesstaatsanwaltschaft MPF verlangt von der Indigenenbehörde FUNAI die Nutzungsbeschränkungsverordnung zum Schutz des indigenen Landes Ituna Itatá in den Gemeinden Altamira und Senador José Porfírio im Bundesstaat Pará dringend zu erneuern.

Diese seit 2011 erlassene Beschränkung schützt indigene Völker, die in Ituna Itatá in freiwilliger Isolation leben, und lief am gestrigen 25. Januar aus. Zu diesem Zweck rief die Bundesstaatsanwaltschaft das Bundesgericht in Altamira auf, der FUNAI eine Frist von höchstens 48 Stunden einzuräumen, um die Verordnung zur Aufrechterhaltung der Nutzungsbeschränkung - die das Betreten des Gebiets und jegliche wirtschaftliche Tätigkeit verbietet - um weitere drei Jahre zu verlängern. In der Klage wird auch gefordert, dass die derzeitigen Grenzen des indigenen Landes beibehalten werden.

Die Bundesstaatsanwaltschaft fordert, dass der Richter auch die Einsetzung eines ständigen Inspektionsteams und die Entfernung der nicht-indigenen Personen festlegt, die in den letzten Jahren in das Land der Indigenen eingedrungen sind und weite Teile des Waldes verwüstet haben, vor allem ab dem Jahr 2019, als Ituna Itatá die am meisten abgeholzte Region des Landes war. Zwischen 2015 und 2020 zerstörten die Eindringlinge wie Holzfäller:innen und Farmer:innen mehr als 20.000 Hektar Wald in dem Gebiet und bedrohten damit direkt das Leben der isolierten Bevölkerung.

Bei den meisten Invasionen handelt es sich laut der Bundesstaatsanwaltschaft um große Farmen zur Viehzucht und Geldwäsche, so die Klage der Bundesstaatsanwaltschaft auf ihrer Webseite. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf eine Erhebung über das ländliche Umweltregister (CAR), das folgenden Vorgang im Gebiet Ituna Itatá klar aufzeige: die Landtitel fälschenden Grileiros trügen sich in das Register für ein gewisses Gebiet ein, das funktioniert, weil das Prinzip der Landklärung im CAR auf Selbsterklärung beruht. Die Grileiros hegten die Erwartung, so die Staatsanwaltschaft in ihre Klage gegen die FUNAI, diese illegalen Invasionen später zu legalisieren: Im Inneren der Ituna Itatá wurden 223 CAR-Landansprüche identifiziert, von denen sich 10 CAR auf Parzellen unter 100 Hektar, 13 CAR auf Parzellen zwischen 100 und 300 Hektar, 125 CAR auf Parzellen über 300 Hektar und 75 CAR auf Parzellen über 1.000 Hektar beziehen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die vom Präsidium der FUNAI jeweils alle drei Jahre neu zu verhängende Nutzungsbeschränkungsverordnung der einzige Rechtsschutz ist, der den isolierten Völkern des indigenen Territoriums von Ituna-Itatá zur Verfügung stände. Die Nutzungsbeschränkung wurde erstmals im Jahr 2011 als Teil der Genehmigungsbedingungen für das Wasserkraftwerk Belo Monte erlassen. Die damalige Umweltfolgenabschätzung wies darauf hin, dass die isolierten Völker der Region durch die Ankunft von Tausenden von Arbeitsmigrant:innen, die durch das Projekt angelockt werden, konkret von einem Völkermord bedroht wären. In den Jahren 2013, 2016 und 2019 wurde die Beschränkungsverordnung zum Schutz des Gebiets von der FUNAI jeweils erneuert, aber nach Ansicht der Bundesstaatsanwaltschaft deuteten alle von der FUNAI diesbezüglich getätigten Anzeichen darauf hin, dass die Indigenenbehörde diesmal keine Erneuerung der Nutzungsbeschränkungsverordnung zum Schutz des indigenen Landes Ituna Itatá anstrebe. Um die FUNAI dazu aber - zum Schutze der in freiwilliger Isolation in dem Gebiet lebenden Indigenen - zu zwingen, ist Anliegen der nun bei dem Bundesgericht eingereichten Klage der Bundesstaatsanwaltschaft.

// Christian Russau