Gesetzesprojekt zur Änderung der Demarkierung im Senat
Der von einer Kommission ausgearbeitete Vorschlag berücksichtigt die von antiindigenen Sektoren seit langem angestrebten Anpassungen. So soll die Demarkierung künftig vom Senat genehmigt werden. Liegt das indigene Gebiet in der Grenzregion, ist der Rat für die Nationale Verteidigung einzubeziehen.
Das Projekt steht im Widerspruch zum Konzept eines pluriethnischen Staates, zur Konvention 169 der ILO und zur Bundesverfassung, wie Dra Deborah Duprat, stellvertretende Generalanwältin des Bundes, betont: "Alle Verfügungen dieses Projekts sind gegen die Verfassung, denn sie beabsichtigen, bei der Identifikation von indigenen Gebieten nach externen Kriterien vorzugehen. Für Entscheidungen über indigene Gebiete sehen sie eine politische Instanz, den Senat, vor".
Ist die Demarkierung von der Genehmigung des Senats abhängig, so sollen laut PLS die administrativen Akte der Exekutive von einer anderen Gewalt der Republik, der Legislative, abhängig sein. Die Gewaltenteilung ist allerdings ein Prinzip der Verfassung.
Hinsichtlich der indigenen Gebiete in Grenzregionen ist vorgesehen, dass der Präsident der Republik den Rat für Nationale Verteidigung (CDN) vor der Entscheidung über die Homologation einberuft. Der CDN ist ein beratendes Organ des Präsidenten. "Der Nationalkongress kann den Präsidenten nicht verpflichten, dieses Organ zur Beratung einzuberufen", so Paulo Machado, juristischer Referent des CIMI.
Laut Projekt sind alle zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzestextes "laufenden Verfahren der Demarkierung zu annullieren". Auch soll verhindert werden, dass bei zurück gewonnenen Gebieten innerhalb von zwei Jahren ein Verfahren der Demarkierung eröffnet wird. Im Falle einer Wiederholung verdoppelt sich die Frist. Dieser Artikel hat die gleiche Auswirkung wie die provisorische Massnahme 2.183/01, herausgegeben von Fernando Henrique Cardoso. Diese sieht vor, dass jenes Land, dass von Bewegungen für Landreform besetze Gebiete, nicht zum Zweck der Agrarreform enteignet werden.
"Dieses Projekt will den Einsatz der indigenen Völker unterbinden, wenn sie friedlich ihre traditionellen Territorien besetzen. Aus historischer Sicht ist gegenteiliges der Fall. Bei vielen indigenen Gebieten erfolgte die Demarkierung erst nach dem Einsatz der indigenen Bewegungen", sagt Saulo Feitosa, Vize-Präsident des CIMI. Der CIMI sieht das Gesetzesprojekt als Umkehr der Bestimmungen der Bundesverfassung 1988.
Das PLS wurde im Juni 2004 im Senat vorgestellt und direkt dem Plenum zugewiesen, ohne Evaluierung durch die Ständigen Technischen Kommissionen des Hauses, wie die Kommission für Verfassung, Bürger und Justiz, die vor allem prüft, ob Gesetzesprojekte verfassungskonform sind.
Das PLS 188 wurde von der befristeten Externen Sonderkommission des Senates erarbeitet. Diese 2004 gegründete Kommission hatte zum Ziel, "nach Roraima, Santa Catarina, Mato Grosso do Sul, Mato Grosso, Rondônia, Rio Grande do Sul und Pará zu gehen, sich über Grundstücksfragen in diesen Bundesstaaten ein Bild zu machen und dem Senat einen minutiösen Bericht von ihrer Mission vorzulegen". Das Gesetzesprojekt war die Schlussfolgerung eines Teilberichtes, der sich auf den Bundesstaat Mato Grosso do Sul bezog und im Juni im Plenum zur Lesung vorlag. Der Kommission gehörten die Senatoren Mozarildo Cavalcanti (PPS-RR), Jefferson Peres (PDT-AM), João Ribeiro (PFL-TO), Romero Jucá (PMDB-RR) sowie Delcídio Amaral (PT-MS), als Berichterstatter, an.
Dieses Projekt hat die klare Absicht, die Verfahren der Demarkierung von indigenen Gebieten zu erschweren und zu verzögern, für deren Durchführung und beschleunigte Erledigung die indigene Bewegung und ihre Verbündeten seit Jahren arbeiten. Es schafft neue Entscheidungsinstanzen und sucht Ausreden, die nur den Interessen der Invasoren in indigenen Gebieten entsprechen", so Feitosa abschliessend.